Wegen Hitzewelle und Trockenheit: Wasserentnahmeverbot im Vogtlandkreis erlassen
Datum: 31.07.2026
Trockenheit und Hitze sorgen für zunehmend niedrige Stände in vogtländischen Gewässern. Nach den Wetterprognosen für die kommenden Tage können diese auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden.
Die Wasserbehörde des Vogtlandkreises hat daher entschieden, auf Grundlage des § 100 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer im Vogtlandkreis zu erlassen. Anlieger und Eigentümer solcher Gewässer ist es bis auf Widerruf somit untersagt, Wasser aus fließenden und stehenden Gewässern mit Pumpvorrichtungen zu entnehmen.
Nicht von dem Verbot betroffen sind Entnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen für den Gemeingebrauch ist gestattet, sofern eine ausreichende Wasserführung vorhanden ist und bleibt.
Das Entnahmeverbot wird veranlasst, damit der Wasserhaushalt im Landkreis nicht nachhaltig gestört wird.