Fördermittelfinder - Richtlinie "Gewährung von finanziellen Zuwendungen im Bereich Gesundheitsvorsorge"
Kurzübersicht
Gefördert werden Dienste und Angebote, die den Gemeindepsychiatrischen Verbund ergänzen
Förderzweck
Zuwendung für soziale Zwecke
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Antragsfristen
Antrag bis 30.07. des laufenden Jahres für das Folgejahr
Zuwendungszweck
Die Mittel sind zweckgebunden entsprechend der für das jeweilige Angebot festgelegten Aufgabenstellung
Zuwendungsempfänger
Spitzenverbände der freine Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossenen gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige rechtsfähige gemeinnützige und freie Träger
Zuwendungsvoraussetzung
Nachweis der Antragsteller zu fachlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen; aktuelle Konzeption der Maßnahme, die Auskunft gibt über die Zielgruppe, Leistungsinhalte, Methoden, konkret erreichbare Wirkungen und Qualitätsstandards; es bedarf einer fachlichen Prüfung und Zustimmung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Vogtlandkreises
Finanzierungsarten
je nach Fördergegenstand unterschiedlich
- Anteilsfinanzierung
- Festbetragsfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
Finanzierungsform
In Form von Bescheiden (Zuschüsse bedingt rückzahlbar)