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Internationaler Führerschein im Vogtlandkreis weiterhin gut nachgefragt

Dokument insbesondere bei Reisen außerhalb der EU notwendig 

Mit Beginn der Sommerferien verzeichnet das Straßenverkehrsamt des Vogtlandkreises auch in diesem Jahr wieder eine anhaltend hohe Nachfrage nach internationalen Führerscheinen. So wurden bis 30. Juni 2025 bereits 391 Anträge bearbeitet. Im gesamten Jahr 2024 stellte die Fahrerlaubnisbehörde insgesamt 700 Internationale Führerscheine aus.

Besonders reisefreudige Vogtländerinnen und Vogtländer, die außerhalb der Europäischen Union unterwegs sind, sichern sich das praktische Dokument frühzeitig vor Reiseantritt. Der internationale Führerschein ist vor allem für Fernreisen in Länder wie Thailand, Vietnam oder beispielsweise einzelne Bundesstaaten der USA erforderlich, in denen der nationale Führerschein allein nicht ausreicht.

Das erforderliche Antragsformular ist unter www.vogtlandkreis.de/fahrerlaubnisrecht zum Ausfüllen und Ausdrucken zu finden. Eine Antragstellung kann problemlos schriftlich erfolgen. In diesem Fall wird der ausgedruckte Antrag inklusive der notwendigen Unterlagen auf dem Postweg an die Führerscheinstelle/Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht in 08527 Plauen, Reichenbacher Str. 34 gesandt.

Notwendig sind:

  • 1 Biometrisches Passbild
  • 1 Kopie des Führerscheines
  • 1 Kopie des Personaldokumentes

Die Unterlagen werden zeitnah geprüft und das Dokument für eine Verwaltungsgebühr von 14 Euro ausgestellt.

Alternativ kann der Internationale Führerschein nach wie vor auch persönlich beantragt werden. Die Terminvergabe erfolgt entweder online unter www.vogtlandkreis.de/fahrerlaubnisrecht oder telefonisch unter 03741 300-2778.

Hintergrund:

Beim Internationalen Führerschein handelt es sich nicht um einen eigenständigen Führerschein, sondern lediglich um ein Zusatzdokument. Aus diesem Grund gilt der Internationale Führerschein auch nur in Verbindung mit der nationalen Führerscheinkarte. Das Dokument soll den Ausländischen Behörden bei Kontrollen die Prüfung erleichtern, ob eine Fahrerlaubnis vorliegt oder ein Mietwagen ausgegeben werden kann.

Je nach Reiseziel werden zwei verschiedene Modelle ausgefertigt, die eine Gültigkeit von einem oder drei Jahren besitzen. Für die überwiegende Mehrheit der Länder ist eine dreijährige Gültigkeit vorgeschrieben.

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes wird ein Internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Dokument nicht benötigt. In meist außereuropäischen Ländern ist es jedoch hilfreich und teilweise auch erforderlich, wenn man einen Internationalen Führerschein besitzt. Eine Liste mit den entsprechenden Ländern kann man z.B. über den ADAC abrufen bzw. ist es im Zweifel ratsam, sich vor Antritt einer Reise bzw. eines notwendigen Auslandsaufenthaltes über die Auslandsvertretung des Staates in Deutschland oder über das Auswärtige Amt zu den Führerscheinregeln am Reiseziel und den geltenden Bestimmungen zu informieren.

Für nachfolgende Länder wird z.B. ein Internationaler Führerschein benötigt:

  • Ägypten
  • Indien
  • Indonesien
  • Kapverden/Cabo Verde
  • Nepal (nicht länger als 15 Tage gültig)
  • Südafrika
  • Thailand
  • einzelne Bundesstaaten der USA
  • Venezuela
  • Vietnam

Für diese Länder wird ein Internationaler Führerschein vom Auswärtigen Amt empfohlen:

  • Argentinien
  • Australien (Internationaler Führerschein oder beglaubigte englische Übersetzung)
  • Dominikanische Republik
  • Kanada
  • Mexiko
  • Neuseeland (Internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)

08.07.2025