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Asyl und Aufenthalt im Vogtlandkreis: Zahlen, Fakten, Hintergründe

Auf dieser Seite finden Sie gebündelte Informationen zum Thema „Asyl und Aufenthalt im Vogtlandkreis". Dazu gehören unter anderem Informationen und Hinweise zur Unterbringung von Asylsuchenden, aktuelle Entwicklungszahlen sowie weitere, relevante Themen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Betreuung Geflüchteter.

Der Vogtlandkreis ist als untere Verwaltungsbehörde insbesondere für die Unterbringung, Versorgung und soziale Betreuung von Asylsuchenden zuständig. Zudem koordiniert der Landkreis die Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden und weiteren beteiligten Akteuren vor Ort.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden sich im Folgenden.

Informationen zur Unterbringung von Asylsuchenden im Vogtlandkreis

Die Unterbringung von Asylsuchenden gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Auch der Vogtlandkreis ist verpflichtet, Menschen aufzunehmen, die im Rahmen des Asylverfahrens nach Deutschland kommen. 

Die Rahmenbedingungen dafür werden auf Bundes- und Landesebene festgelegt. Die Landkreise organisieren anschließend die konkrete Unterbringung vor Ort und sorgen dafür, dass diese Aufgabe geordnet und planbar umgesetzt werden kann.

Die folgenden Fragen und Antworten erläutern unter anderem, wie die Verteilung erfolgt, welche Unterbringungsformen es gibt und wie sich die Situation im Landkreis aktuell darstellt.

Wie erfolgt die Verteilung innerhalb des Vogtlandkreises?

Innerhalb des Landkreises wird auf eine ausgewogene und planbare Verteilung geachtet. Ziel ist es, Belastungen nicht an einzelnen Orten zu konzentrieren, sondern Strukturen so zu organisieren, dass sie langfristig tragfähig bleiben.

Welche Unterbringungsformen gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Formen: dezentrale Unterbringung, zum Beispiel in Wohnungen oder kleineren Einheiten, sowie die zentrale Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung. Beide Formen werden genutzt, um flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können.

Wie ist die aktuelle Situation im Vogtlandkreis?

Derzeit ist ein Großteil der untergebrachten Personen dezentral oder in kleineren Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Landkreis verteilt. Große Sammelunterkünfte spielen nur noch eine untergeordnete Rolle.

Warum setzt der Landkreis auf kleinere und dezentrale Unterkünfte?

Kleinere Einheiten sind überschaubarer, organisatorisch besser steuerbar und verteilen Belastungen gleichmäßiger. Ziel ist es, Konzentrationen an einzelnen Standorten zu vermeiden und stabile Strukturen zu schaffen.

Wie entwickelt sich die Unterbringungsstrategie des Landkreises?

Die Strategie wird schrittweise weiterentwickelt. Große Sammelunterkünfte sollen reduziert und dezentrale Lösungen gestärkt werden. Veränderungen erfolgen geplant und nicht kurzfristig.

Aktuelle Zahlen zum Thema Asyl und Aufenthaltsstatus

Wer entscheidet, wie viele Personen ein Landkreis aufnehmen muss?

Die Anzahl wird nicht vom Landkreis selbst festgelegt. Grundlage ist ein bundesweites Verteilungssystem. Dieses berücksichtigt unter anderem Bevölkerungszahl und Steueraufkommen der Bundesländer. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die weitere Verteilung auf die Landkreise.

Wer lebt im Vogtlandkreis ohne deutsche Staatsangehörigkeit?

Rund 90 Prozent der Menschen haben ein Aufenthaltsrecht. Die große Mehrheit der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Vogtlandkreis lebt rechtmäßig hier – zum Beispiel als EU-Bürger, mit Arbeitserlaubnis, aus familiären Gründen oder nach einem erfolgreichen Asylverfahren.

Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?

Die Zahl der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren gestiegen – aber der Großteil hat ein Aufenthaltsrecht.

Der Anstieg hängt maßgeblich mit legalem Aufenthalt zusammen, etwa durch EU-Zuzug, Arbeitsmigration und Schutzsuchende.

Wie setzt sich die Gruppe mit Aufenthaltsrecht zusammen?

Diese Gruppe ist sehr unterschiedlich – sie reicht von EU-Bürgern über Arbeitskräfte bis hin zu Schutzsuchenden. 

EU-Bürger: Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU das Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, zu arbeiten oder zu studieren. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, solange die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllt sind.

Ukrainische Geflüchtete: Personen, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nach Deutschland geflohen sind und vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Dieser Schutz basiert auf der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz.

Personen mit Titeln mit Asylbezug: Personen, denen nach einem Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde und die deshalb einen Aufenthaltstitel erhalten haben.

Dazu gehören insbesondere:

  • Asylberechtigte
  • Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • subsidiär Schutzberechtigte

Sonstige Bleiberechte: Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit anderen Aufenthaltstiteln, die nicht direkt mit Asyl zusammenhängen. Beispiele:

  • Aufenthalt zu Erwerbszwecken
  • Studium oder Ausbildung
  • humanitäre Aufenthaltstitel ohne Asylstatus
  • Niederlassungserlaubnis

Anpassung der Unterbringungsstruktur im Jahr 2027

Was verändert sich aktuell bei der Unterbringung im Vogtlandkreis?

Der Vogtlandkreis passt seine Unterbringungsstruktur schrittweise an. Ziel ist es, große Sammelunterkünfte zu reduzieren und stattdessen stärker auf kleinere, dezentrale Lösungen zu setzen.
Die zentrale Unterkunft in Plauen soll daher perspektivisch geschlossen und durch eine kleinere Einrichtung ersetzt werden. Das neue Objekt in Reichenbach wird als Transferzentrum dienen. 

  Aktuelles Wohnheim
(Plauen - Kasernenstraße)
Transferzentrum 
(Reichenbach - aktuelles Standby-Objekt)
Kapazität max. 340 Plätze  max. 54 Plätze
Anzahl Häuser 4 1
Form der Unterbringung heimtypisch
(großes Gebäude mit hoher Belegung)
heimtypisch
(kleingliedriger)
Soziale Betreuung nur heimbezogen
(zentral)
unterbringungsoffen
(dezentral und zentral)

Welche Strategie verfolgt der Vogtlandkreis bei der Unterbringung von Asylsuchenden?

Ziel ist eine ausgewogene und langfristig tragfähige Struktur. Große Unterkünfte sollen schrittweise zurückgeführt werden, während kleinere Einheiten und dezentrale Unterbringung gestärkt werden.

Zentrale Einrichtungen bleiben als Übergangslösung notwendig, um neue Zugänge geordnet aufzunehmen, Verfahren zu organisieren und eine strukturierte Weiterverteilung zu ermöglichen.

Warum wird die zentrale Unterkunft in Plauen geschlossen?

Die Schließung ist Teil dieser strategischen Neuausrichtung. Große Sammelunterkünfte bringen organisatorische und soziale Herausforderungen mit sich.

Durch rückläufige Zugangszahlen besteht aktuell die Möglichkeit, die Struktur anzupassen und stärker auf kleinere, besser integrierbare Lösungen zu setzen.

Was ist stattdessen geplant?

Künftig soll eine deutlich kleinere zentrale Einrichtung genutzt werden. Diese dient vor allem der Erstaufnahme und kurzfristigen Unterbringung, bevor eine Verteilung auf andere Unterkünfte erfolgt.

Das Ziel bleibt, möglichst viele Menschen dezentral oder in kleineren Einheiten unterzubringen.

Wie groß wird die neue Einrichtung in Reichenbach sein?

Die neue Einrichtung wird deutlich kleiner sein als die bisherige Unterkunft in Plauen. Sie ist als Übergangseinrichtung konzipiert und nicht für eine dauerhafte Unterbringung ausgelegt.

Genauere Angaben werden im weiteren Planungsverlauf bekanntgegeben.

Warum wurde Reichenbach als Standort ausgewählt?

Die Auswahl erfolgte anhand sachlicher Kriterien wie Infrastruktur, Erreichbarkeit und organisatorischer Eignung.

Der Standort wurde bereits in der Vergangenheit für Unterbringungszwecke genutzt und verfügt über entsprechende Erfahrungen.

Wie viele Menschen sind aktuell in zentralen Unterkünften untergebracht?

Aktuell (Stand 31.12.2025) beziehen rund 1.648 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Davon befinden sich etwa 801 Personen im laufenden Verfahren, während rund 847 Personen zur Ausreise verpflichtet sind.

Zentrale Unterkünfte dienen dabei in erster Linie der kurzfristigen Aufnahme und Organisation.

Wie viele werden künftig zentral untergebracht?

Die Zahl der zentral untergebrachten Personen soll insgesamt reduziert werden. Durch die kleinere Einrichtung wird die Kapazität deutlich unter dem bisherigen Niveau liegen.

Konkrete Zahlen hängen von der weiteren Entwicklung der Zugangszahlen ab.

Was bedeutet die Veränderung für die Städte und Gemeinden im Vogtlandkreis?

Ziel ist eine ausgewogene Verteilung im gesamten Landkreis. Durch kleinere Einheiten soll die Integration vor Ort erleichtert und eine Überlastung einzelner Standorte vermieden werden.

Die Anpassung erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen.

Die Verteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten vor Ort.

Verändert sich durch die neue Struktur die Sicherheitslage?

Nach aktueller Einschätzung gibt es keine Hinweise auf eine veränderte Sicherheitslage.

Unabhängig davon stehen die zuständigen Behörden in engem Austausch, um auf Entwicklungen jederzeit reagieren zu können.

Was passiert mit den derzeit in Plauen untergebrachten Personen?

Der Übergang erfolgt geordnet und in mehreren Schritten. Die Unterbringung wird frühzeitig angepasst, sodass keine kurzfristigen oder ungeplanten Veränderungen entstehen.