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Vogtlandkreis fördert Musikschulen im Jahr 2026 mit mehr als 540.000 Euro

Datum: 28.07.2026

Fünf Musikschulen profitieren von Förderrichtlinie

Der Vogtlandkreis unterstützt auch im Jahr 2026 die musikalische Bildungsarbeit im Kreisgebiet und stellt den fünf förderfähigen Musikschulen insgesamt 545.252 Euro zur Verfügung. Mit den Mitteln werden sowohl der laufende Betrieb der Einrichtungen als auch besonders erfolgreiche Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusiker gefördert.

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des Vogtlandkreises für Musikschulen. Sie verfolgt das Ziel, eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige musikalische Ausbildung langfristig zu sichern und die kulturelle Bildungslandschaft im Vogtland nachhaltig zu stärken.

Landrat Thomas Hennig erklärt: „Unsere Musikschulen sind wichtige Bildungs- und Kulturorte. Sie vermitteln nicht nur musikalische Fähigkeiten, sondern fördern Kreativität, Leistungsbereitschaft und das gemeinsame Musizieren. Mit der Förderung schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen für ihre wertvolle Arbeit und investieren zugleich in die kulturelle Zukunft unseres Vogtlandkreises.“

Von der Förderung profitieren folgende Musikschulen/Konservatorien im Vogtlandkreis:

  • Musikschule Vogtland e. V.
  • Musikschule Rodewisch e. V.
  • Musikschule der Stadt Adorf
  • Musikschule der Gemeinde Bad Brambach
  • Vogtlandkonservatorium Plauen

Die Gesamtförderung setzt sich aus der Regelzuwendung für den laufenden Betrieb sowie der Begabtenförderung für erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wettbewerb „Jugend musiziert“ zusammen.

Für das Jahr 2026 verteilen sich die Fördermittel wie folgt:

Einrichtung Summe der Förderung

Musikschule der Gemeinde Bad Brambach und
Musikschule der Stadt Adorf
20.617 Euro
Musikschule Vogtland e.V. und
Musikschule Rodewisch e.V.
440.718 Euro
Vogtlandkonservatorium Plauen 64.717 Euro
Begabtenförderung „Jugend musiziert“ 19.200 Euro
  Σ= 545.252 Euro

Die Regelzuwendung basiert auf den von den Musikschulen gemeldeten Jahreswochenstunden des Unterrichts. Jede förderfähige Musikschule erhält zunächst einen jährlichen Sockelbetrag von 5.000 Euro. Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden entsprechend des tatsächlichen Unterrichtsumfangs verteilt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zum laufenden Betrieb der Musikschulen.

Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist unter anderem, dass die Musikschulen über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen und ihre Finanzierung zu einem wesentlichen Teil aus Benutzungsgebühren sowie Zuschüssen Dritter sicherstellen. Die Förderung erfolgt auf Antrag und im Rahmen der jährlich vom Kreistag bereitgestellten Haushaltsmittel.

Mit der Begabtenförderung würdigt der Vogtlandkreis zudem besondere musikalische Leistungen junger Talente. Grundlage für die Verteilung der Mittel sind die Ergebnisse des Regionalwettbewerbs „Jugend musiziert“. Je nach erreichter Punktzahl und Wettbewerbserfolg erhalten die Musikschulen eine gestaffelte Förderung für ihre erfolgreichen Schülerinnen und Schüler.