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Bestellung Bienenmedikamente

Auch in diesem Jahr werden den Imkern von der Sächsischen Tierseuchenkasse wieder Medikamente zur Varroabehandlung zur Verfügung gestellt. 

Bis zum 15.04.2024 ist dem LÜVA der Bedarf mittels Bestellformular mitzuteilen. 

Grundsätzlich gilt für die Bienenmedikamentebestellung Folgendes:

  • Jedes Bienenvolk muss bei der Sächsischen Tierseuchenkasse vom Imker selbst angemeldet und der entsprechende Beitrag bezahlt sein.
  • Es ist keine Bestellung möglich bei noch unbeglichenen Beitragsforderungen.
  • Es ist keine Teilung der Präparate möglich.
  • Eine Sammelbestellung über die Imkervereine ist nicht möglich.
  • Eine Bestellung kann nur über das beiliegende Formular vorgenommen werden.
  • Die Auslieferung der Medikamente erfolgt über unser Amt. Eine persönliche Abholung ist nicht zwingend notwendig. Die Ausgabe über eine vertretende Person ist möglich. Für Vereinsmitglieder erfolgt die Abholung nur zentral über den Verein.
  • Bitte beachten Sie, dass von Seiten der Tierseuchenkasse das sogenannte Standortprinzip gilt. Ausschlaggebend ist die hinterlegte Standortadresse des Imkers bei der Tierseuchenkasse. Dadurch kann die Bestellung auch nur beim örtlich zuständigen Veterinäramt durchgeführt werden.

Aus Gründen des Arzneimittelrechts darf die Ausgabe der Bienenmedikamente ausschließlich in unserem Amt, Dienststelle Oelsnitz, Stephanstraße 9, erfolgen. Dies wird voraussichtlich ab Juli 2024 möglich sein. Den genauen Ausgabetermin teilen wir separat mit.