Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum
Übersicht und Hinweise für die Erstellung von Verkehrswertgutachten.Allgemeine Informationen Erstellung Verkehrswertgutachten
Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat bestellt.
Im Falle von Verkaufsabsichten, einer Erbschaft oder einer notwendigen Vermögensauseinandersetzung kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) von unabhängiger Stelle ermitteln zu lassen.
Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen unter anderem durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige auf Antrag durchgeführt.
Informationen zu privaten Sachverständigen finden Sie unter anderem bei den Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, der Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen sowie in einschlägigen Internetportalen. Sofern die Verkehrswertermittlung durch den Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Vogtlandkreis erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.
Voraussetzungen Erstellung Verkehrswertgutachten
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind neben Gerichten und Behörden Eigentümer und den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht. Zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens ist dementsprechend gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Verfahrensablauf Erstellung Verkehrswertgutachten
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Dieses ist gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Dort erfolgt die Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Antragsberechtigung.
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt durch ein ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses. Durch diesen wird bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen ein Vororttermin vereinbart. Im Verlauf dieses Termins wird die zu bewertende Immobilie von außen und innen besichtigt.
Das Verkehrswert- (Marktwert-)gutachten wird schriftlich erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag gestellt hat.
Erforderliche Unterlagen Erstellung Verkehrswertgutachten
Erforderliche Unterlagen
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte sind beizufügen:
- aktueller bzw. stichtagsbezogener unbeglaubigter Grundbuchauszug
- gegebenenfalls Kopien von Bauakten der zu bewertenden Gebäude(Grundriss und Schnittdarstellungen)
- eventuell Kopien der Verträge zu vorhandenen Rechten und Belastungen
- gegebenenfalls Vollmacht/ Einverständniserklärung des Eigentümers
- sonstige wertrelevante Unterlagen (z. B. Aufstellung zu in den letzten 10 Jahren vorgenommenen Modernisierungen, zu eventuell öffentlicher Förderung des Objektes).
Kosten/Gebühren Erstellung Verkehrswertgutachten
Kosten / Gebühren
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gutachterausschussgebührensatzung.
Rechtsgrundlagen Erstellung Verkehrswertgutachten
Rechtsgrundlagen
- §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) – Wertermittlung
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise - ImmoWertA)
Zuständige Stelle Erstellung Verkehrswertgutachten
Zuständige Stelle
Landratsamt Vogtlandkreis
Amt für Kataster und Geoinformation
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis
- Geschäftsstelle -
Besucheranschrift: Postplatz 5 | 08523 Plauen
Postanschrift: Postfach 10 03 08 | 08507 Plauen
Telefon: +49 3741 300-2345
Fax: +49 3741 300-4022
E-Mail: gutachterausschuss@vogtlandkreis.de
Weitere Informationen erhalten Sie während der Öffnungszeiten:
Mo 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Di 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 09.00 – 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Fristen Erstellung Verkehrswertgutachten
Fristen
keine