Führerschein bei Verlust ersetzen
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.
Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- bei Verlust: Verlustanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde (In der Regel wird eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung verlangt.)
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls: Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
(ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde) - biometrisches Foto
- gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
(Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde .)
Kosten (Gebühren)
- Ausfertigung des Ersatzführerscheins: EUR 19,20 bis EUR 37,10 (je nach Verwaltungsaufwand)
- gegebenenfalls: Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: EUR 30,70
- gegebenenfalls: Ersatzbescheinigung bis zur Neuausstellung: EUR 7,70
Rechtsgrundlage
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 4 Absatz 2 und § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nrn. 202.4, 256 und 202.7
Bearbeitungsdauer
bis zu 6 Wochen