Bauordnungsamt
Aufgabe des Bauordnungsamtes ist es, Neues zu schaffen und Wertvolles zu erhalten. Nicht alles was von privaten oder gewerblichen Bauherren gebaut, umgebaut oder umgenutzt wird, bedarf einer Genehmigung. Teilweise ist es genehmigungsfrei, manchmal ist nur eine Anzeige erforderlich. Alte Gebäude können unter Denkmalschutz stehen und für den Eigentümer Rechte aber auch Pflichten bedeuten, die durch den Freistaat teilweise gefördert werden. Nicht jedes alte Haus ist aber ein Denkmal.
Alle diese Fragen klärt und beantwortet für Sie Ihr Bauordnungsamt!
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 42-48
08523 Plauen
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Telefon: 03741 300 2237
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Untere Bauaufsichtsbehörde:
- Erteilung von Baugenehmigungen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderungen)
- Erteilung von Abweichungen und Befreiungen
- Entgegennahme von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
- Führung und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Baukontrollen, Bauabnahmen (Rohbauabnahmen und Aufnahme der Nutzung)
- Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen »
Bauvorlageberechtigter Ingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen »
Regionalplanung/Denkmalschutz
Bahnhofstraße 42-48
08523 Plauen
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Telefon: 03741 300 1990
Fax: 03741 300 4039
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Raum: 421
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Untere Denkmalschutzbehörde:
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
- Fragen zu Erfassung und Unterschutzstellung von Kulturdenkmalen
- Maßnahmen zum Schutz von Denkmalen
- Beratung zu Fördermittelanträgen bei Denkmalen
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen »
Bauleitplanung:
- Ansprechpartner und Koordinierungsstelle Träger Öffentlicher Belange in der Bauleit- und sonstigen räumlichen Planung
- Beratungs- und Genehmigungsstelle für die Bauleitplanung.