Inhalt

Sozialamt

Die  andauernde Debatte um Armut in Deutschland wird auch im Vogtlandkreis geführt. Mit Leistungen der Sozialhilfe haben wir ein Instrument in den Händen, Armut zu verhindern und unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Aufgabe des Sozialamtes ist es, hilfebedürftige Menschen zu unterstützen. In welcher Form diese Hilfen angeboten werden und am effektivsten sind, wird stets ganz individuell geprüft.

Beantragung von Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Sozialhilfe ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Darüber hinaus ist sie nachrangig nach allen anderen Leistungen.
Um zu prüfen, ob Sie ein Anrecht auf entsprechende Sozialleistungen geltend machen können, bedarf es zunächst der Klärung der grundsätzlichen Voraussetzungen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe beim zuständigen Sozialamt stellen. Der Antrag auf Sozialhilfe dient der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03741 300 2551 oder per Mail sozialamt@vogtlandkreis.de.

Sozialhilfe - Antragsformulare

Dem Sozialamt zugeordnet sind folgende Bereiche und Sachgebiete:

Wohngeld/Bildung und Teilhabe

Im Sachgebiet Wohngeld/ Bildung und Teilhabe werden die Anträge auf Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschuss bearbeitet und es erfolgt die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.

Wenn neben dem Kindergeld die Kinder bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden oder Kinderzuschlag gewährt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes  soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen. Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können.

Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt

Sachgebiet Pflege/ Eingliederungshilfe/ Sonstige soziale Leistungen

Schwerbehindertenrecht/ Eltern- und Erziehungsgeld

Schwerbehindertenrecht

  • Feststellungsverfahren zum Grad der Behinderung und von Merkzeichen
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und Beiblättern

Schwerbehindertenrecht / Eltern-und Erziehungsgeld

Sozialamt

Postplatz 5
08523 Plauen

Landesblindengeld

  • Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz und Nachteilsausgleichen (NTA) an Blinde, hochgradig Sehschwache, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder

Erziehungs- und Elterngeld

Entscheidung über Anträge, Beratung und Auskunft zu Fragen:

  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld und
  • Elternzeit

elterngeld@vogtlandkreis.de

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)


Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft

Der Landkreis Vogtlandkreis ist zuständiger Träger für die Leistungen „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ im Rahmen der Leistungen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II“) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch Sozialhilfe.

Gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende und § 35 Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch Sozialhilfe werden die Leistungen „Bedarfe für Unterkunft“ in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Im Vogtlandkreis gelten gemäß Beschluss Kreistages folgende Richtwerte für die angemessenen Wohnflächengrößen und Bruttokaltmieten:

ab 01.01.2023