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Verfolgung von Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bedroht deutschlandweit die Wirtschaft – auch unsere im Vogtland heimische Wirtschaft ist wiederkehrend von Schwarzarbeit und ihren Auswirkungen betroffen. Schwarzarbeit schädigt gesetzestreue Unternehmen, verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus und birgt u. a. auch die Gefahr, durch unsachgemäße Leistungsausübung Personen- und Sachschäden hervorzurufen. Als Gewerbebehörde des Vogtlandkreises liegt unsere Aufgabe daher u. a. darin innerhalb unseres Landkreises Schwarzarbeit zu bekämpfen, um unsere Wirtschaft und unsere Bürger vor den Schäden der Schwarzarbeit zu schützen.

Dabei sind die Zuständigkeiten unserer Behörde und der Zollbehörden (Hauptzollamt Erfurt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen) klar definiert:

  1. Die Gewerbebehörde des Vogtlandkreises bekämpft Schwarzarbeit, die durch
    • nicht angemeldete Gewerbebetriebe sowie durch
    • Gewerbebetriebe die
      • ohne Reisegewerbekarte oder
      • ohne Handwerkskarte (Meisterpflicht)
    • Dienst- oder Werkleistungen ausführen,

    entsteht.

  2. Der Zoll hingegen bekämpft Schwarzarbeit, die durch die Nichtbeachtung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten sowie steuerlicher Pflichten oder durch die Nichtbeachtung von Mitteilungspflichten als Empfänger von Sozialleistungen gegenüber dem Sozialleistungsträger entsteht.

Die Gewerbebehörde des Vogtlandkreises arbeitet zur Verfolgung von Schwarzarbeit neben dem Zoll auch mit einer Reihe von weiteren Fachbehörden zusammen, wie zum Beispiel unter anderem Handwerkskammer Chemnitz, örtliche Gewerbeämter, Polizeireviere Auerbach und Plauen, Steuerfahndung. Außerdem sind zur effektiven Bekämpfung von Schwarzarbeit auch Hinweise aus der Bevölkerung hilfreich. Sollten Sie Anhaltspunkte zu Schwarzarbeit durch Gewerbebetriebe haben, wären wir über Meldungen dankbar. Dies wäre auch anonym möglich.

Nach dem Erhalt der Anzeige, wird nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kontrolle des betroffenen Betriebes durchgeführt. Bestätigte Verstöße gegen den betroffenen Betriebsinhaber können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gern nehmen wir unter gewerbe@vogtlandkreis.de Ihre Hinweise über Schwarzarbeit entgegen.