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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund (Kommunalintegrationsarbeitsverordnung - KomIntAVO)

Beantragungen zur Unterstützung der Integrationsarbeit im Bereich Kultur- und Sprachmittlung sind für das Jahr 2025 aufgrund des gefassten Doppelhaushaltes 2025/2026 des Freistaates Sachsen ab sofort möglich. Bitte nutzen Sie zur Beantragung und Mittelverwendung die entsprechenden Formulare zur Förderung. Die Dokumente finden Sie in der Randspalte zum Downloaden.


Die Unterstützung von niedrigschwelligen und ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb und Orientierung sowie Sprach- und Kulturmittlung (gegebenenfalls auch online) steht dabei im Vordergrund. Weiterhin ausgeschlossen ist jedoch eine Beantragung von Personalkosten / Aufwandsentschädigungen und technischer (Büro-)Ausstattung.

    • Unterstützung und Information für kreisangehörige Städte und Gemeinden bei der Integration von Neuzugewanderten
    • Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen den kreisangehörigen Gemeinden zu den Themen Unterbringung, Begleitung und Integration von Personen mit Migrationshintergrund
    • Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen bei der Organisation des täglichen Lebens und Übergang in die Selbständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen des SGB II
    • aktive Unterstützung der Migranten beim Übergang in den Rechtskreis des SGB II bei der Wohnungssuche
    • Erfassung und Nutzbarmachung formaler und non-formalen Bildungsangebote für alle Altersgruppen
    • Schaffung von Transparenz über Bildungsmöglichkeiten, Zulassungs- und Anmeldeverfahren zum Bildungsmarkt für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Kita, Schule, Integrations- und Sprachkursen sowie Ausbildung, Übergänge und Arbeitsmarkt und Jobs)
    • Unterstützung bei der Aufnahme von gemeinwohlorientierten Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.