Reihenuntersuchungen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
1. Abschnitt
Ihr Kind soll gesund bleiben - dabei möchten wir Sie vom Kindergarten- bis zum Schulalter unterstützen.
Wir führen jugendärztliche und jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen durch.
Untersuchungen des KJZÄD in der Kita (ab 1. Lebensjahr)
Untersuchungen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes in der Kita (ab 1. Lebensjahr)
Die Information zu den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen erfolgt über die Kita.
Die Eltern erhalten vorab eine Einwilligungserklärung. Liegt die Unterschrift der Sorgeberechtigten am Tag der Untersuchung vor, wird das Kind untersucht. Das Einverständnis gilt für die gesamte Zeit der Zugehörigkeit des Kindes zur Kita.
Inhalte der Untersuchung:
- Erhebung des Zahnstatus
- Feststellung von Karies und Zahnbetterkrankungen
- Erfassung der Mundhygiene
- Überwachung der Gebissentwicklung
Ziele der Untersuchung sind die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, Erlernen richtiger Mundhygiene, Motivation zum Zahnarztbesuch, Angstabbau.
Neben dieser Untersuchung findet ebenfalls in jährlichen Abständen die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in der Kita statt. Diese umfasst beispielsweise das Erlernen der Zahnpflege und spielerische Aufklärung zur gesunden Ernährung. Auf Anfrage werden auch Elternabende angeboten.
Die Gruppenprophylaxe wird entweder durch die Mitarbeit/-innen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes oder durch niedergelassene Zahnärzte durchgeführt.
Kindergartenuntersuchung im 4. Lebensjahr
Kindergartenuntersuchung im 4. Lebensjahr
Wir bieten Ihnen auf gesetzlicher Grundlage basierend eine einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten für Kinder im 4. Lebensjahr an. Die Untersuchungen sind nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten zulässig.
Auf Wunsch der Eltern können auch Hauskinder der entsprechenden Altersgruppe untersucht werden.
Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsstörungen in den Teilbereichen frühzeitig zu erkennen, damit eine geeignete Frühförderung eingeleitet werden kann und so optimale Voraussetzungen für die Einschulung des Kindes geschaffen werden können.
Einschuluntersuchung
Einschuluntersuchung
Die Einschuluntersuchung zur Beurteilung des Entwicklungsstandes aller schulpflichtigen Kinder wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt und ist eine Pflichtuntersuchung laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen.
Was wird untersucht:
- physischer Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
- für das Erlernen der Kulturtechniken notwendige Wahrnehmungsleistungen
- Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Fein- und Grobmotorik
- Niveau der Sprachentwicklung (Wörter und Sätze nachsprechen und ergänzen)
- Ernährungszustand (messen / wiegen)
- Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten
- Dokumentation des Impf- und Vorsorgestatus
Ziel der Untersuchung ist es den Entwicklungsstand hinsichtlich der Schulfähigkeit festzustellen. Es gilt Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen, die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer sowie die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.
Reihenuntersuchungen in den Schulen
Reihenuntersuchungen in den Schulen
Die Untersuchungen finden in der 6. Klassenstufe der Oberschulen und Gymnasien bzw. im zweijährigen Rhythmus in den Förderschulen statt.
Einladungen zur Untersuchung erfolgen über die Schule.
Mit der Untersuchung soll der allgemeine Entwicklungsstand des Schülers mit besonderem Blick auf den Schulalltag überprüft und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgebeugt werden.
Es finden neben der körperlichen Untersuchung mit Seh- und Hörtest auch Impfberatung und Beratungen zu schulischen und gesundheitsrelevanten Fragen statt.
Untersuchungen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes während der Schulzeit (bis Klassenstufe 7)
Untersuchungen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes während der Schulzeit (bis Klassenstufe 7)
Die Information zu den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen (i. d. R. bis Klassenstufe 7) erfolgt über die Schule.
Die Eltern können der Teilnahme an den Untersuchungen widersprechen, müssen dies am Tag der Untersuchung dem Jugendzahnarzt schriftlich mitteilen.
Inhalte der Untersuchung:
- Erhebung des Zahnstatus
- Feststellung von Karies und Zahnbetterkrankungen
- Erfassung der Mundhygiene
- Überwachung der Gebissentwicklung
Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.
Neben dieser Untersuchung findet ebenfalls in jährlichen Abständen die zahnärztliche Gruppenprophylaxe statt.
Die Gruppenprophylaxe wird entweder durch die Mitarbeit/-innen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes oder durch niedergelassene Zahnärzte durchgeführt.